Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Frau Wallbaum erläuterte, dass sich der Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten aus den Bestimmungen zur Schülerbeförderung nach § 97 Schulgesetz NRW ergäbe. Die Übernahme von Schülerfahrkosten erfolge auf Grundlage der Fahrkostenverordnung und sei abhängig von der Länge des Schulwegs in der einfachen Entfernung. Entscheidend sei hierfür der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und Schule. Ein Anspruch bestünde

  • in der Primarstufe (Grundschule) bei mehr als 2 km,
  • in der Sekundarstufe I (Realschule und Gesamtschule) bei mehr als 3,5 km und
  • in der Sekundarstufe II (Realschule und Gesamtschule) bei mehr als 5 km.

 

In Geilenkirchen würde die Beförderung der anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler größtenteils durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) realisiert.

 

Die aktuelle Situation stelle sich derzeit wie folgt dar:

Für die Beförderung mit dem ÖPNV würden für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler die Kosten der Schülerjahreskarten ohne Eigenanteil übernommen. Diese seien nur für Schulwegfahrten von der Starthaltestelle (Wohnort) bis zur Zielhaltestelle (Schulort) und nur an Schultagen von Montags – Freitags bis 18:00 Uhr und Samstags bis 15:00 Uhr gültig. Darüber hinaus könne für den Freizeitbereich ein „Fun-Ticket“ erworben werden. Dieses koste für Jugendliche unter 18 Jahren und Schüler 17,32 € im Monatsabo (Vertragsabschluss über 12 Monate) oder 20,50 € als Monatsticket. Das „Fun-Ticket“ sei Montags – Freitags ab 14:00 Uhr gültig und an Wochenenden, Feiertagen und in den Schulferien rund um die Uhr. Es gelte für AVV-Buslinien und alle Nahverkehrszüge (RegionalExpress, RegionalBahn und S-Bahn) im gesamten Verbundgebiet.

 

Die Situation nach der möglichen Einführung sei die Folgende:

Das „School&Fun-Ticket“ sei für alle AVV-Buslinien und Nahverkehrszüge (RegionalExpress, RegionalBahn und S-Bahn) im gesamten Verkehrsverbund und rund um die Uhr gültig. Der zu leistende Eigenanteil würde sich wie folgt berechnen:

Bei anspruchsberechtigten Schülern:

·        für Schüler ab 18 Jahren, sowie für das erste Kind einer Familie unter 18 Jahren     14,00 €

·        für das zweite Kinde einer Familie unter 18 Jahren                                                      7,00 €

·        ab dem dritten Kind einer Familie unter 18 Jahren würde kein Eigenanteil erhoben.

·        der Eigenanteil entfiele gem. 97 Abs. 3 SchulG für Schülerinnen und Schüler für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII geleistet wird.

Bei Selbstzahlern (nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler):

·        monatlich 29,80 € (ab 01.01.2021: 30,30 €) Vertragslaufzeit mindestens 12 Kalendermonate.

 

Zum Sachstand auf Kreisebene:

Im September habe im Kreishaus ein Gespräch mit allen Schulträgern der kreisangehörigen Kommunen sowie Vertretern des Verkehrsverbundes und des Verkehrsunternehmens stattgefunden. Der Kreis führe das „School&Fun-Ticket“ zum Schuljahr 2021/2022 an allen Schulen in Kreisträgerschaft ein. Eine Wahlmöglichkeit für Schülerinnen und Schüler zwischen Schülerjahres und „School&Fun-Ticket“ werde es nicht geben. Es bestünde lediglich die Möglichkeit, die Schülerjahreskarten fortbestehen zu lassen und das „School&Fun-Ticket“ nur für einzelne Schulen (z. B. für die weiterführenden Schulen) einzuführen. Sofern die Entscheidung getroffen würde, das „School&Fun-Ticket“ an bestimmten Schulen einzuführen, bestünde hier keine Wahlmöglichkeit mehr.

 

Frau Wallbaum gab zu bedenken, dass die Entscheidung über die Einführung des „School&Fun-Tickets“ auf kommunaler Ebene von politischer Seite getroffen würde, es allerdings aus Sicht der Schulträger der kreisangehörigen Kommunen schwierig sei, den Erziehungsberechtigten die Vorteile des „School&Fun-Tickets“ mit Eigenanteil zu vermitteln. Derzeit könnten diese selbstständig entscheiden ob sie lediglich die kostenfreie Beförderung zur Schule in Anspruch nehmen möchten oder zusätzlich ein „Fun-Ticket“ für den Freizeitbereich auf eigene Kosten erwerben.

 

Als Ergebnis könne festgehalten werden, dass es momentan zu keiner einheitlichen Einführung des „School&Fun-Tickets“ auf Kreisebene käme.

 

Herr Speuser erfragte, wie es mit der Einführung des „School&Fun-Tickets“ weiterginge. Frau Wallbaum teilte mit, dass in dieser Sache seitens des Kreises zunächst keine weiteren Gespräche geplant seien.

 

Herr Benden schlug dem Ausschuss vor, die Thematik in den Fraktionen zu besprechen und gegebenenfalls erneut auf die Tagesordnung zu bringen.