Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Frau Wallbaum berichtete, dass sich der Großteil der Auswirkungen der Corona-Pandemie im innerschulischen Bereich ergäbe. Da diese Angelegenheiten durch die Schulleitungen in eigener Zuständigkeit geregelt würden, sei der nachfolgende Bericht nur beispielhaft und keinesfalls abschließend.

 

Sowohl die Schulen, als auch der Schulträger würden über anstehende Änderungen leider häufig nur aus den Medien informiert. Da die konkrete Umsetzung der Maßnahmen allerdings erst erfolgen könne, wenn die offizielle Bekanntgabe durch die Landesregierung und Bezirksregierung an die Schulen erfolgt sei, könne die Umsetzung oft nur sehr kurzfristig erfolgen. Dies sei für die Erziehungsberechtigten nicht immer nachvollziehbar und führe daher zu Unmut. Der ohnehin bestehende Lehrkräftemangel würde durch die Pandemie noch weiter verstärkt, da ein Teil der Lehrkräfte der Risikogruppe angehöre und damit für Präsenzunterricht nicht zur Verfügung stünde. Weitere Personalausfälle würden durch Quarantäneanweisungen und durch Handlungsempfehlungen bei Erkältungs- oder Magen-Darm-Symptomen verursacht. Darüber hinaus stünden aus selbigen Gründen auch das übrige Personal wie Hausmeister, Schulsekretärinnen und Personal der OGS nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Schulen seien daher mit der ständigen Neuorganisation des Schulbetriebes beschäftigt. Generell habe der Verwaltungsaufwand während der Pandemie stark zugenommen. Die Schulen müssten neben zusätzlichen Meldungen der Covid-19-Erkrankungen und Statistiken auch vermehrt Beratungsarbeit leisten. Oftmals hätten die Erziehungsberechtigten Fragen zu den geltenden Hygieneregeln und dem Verhalten bei Krankheitssymptomen. Um den Schulalltag sicherzustellen, müssten zudem neue Formate für Veranstaltungen z. B. den Tag der offenen Tür, Elterninformationsabende oder das Schulanmeldeverfahren entwickelt werden.

 

Der Schulsport sei nach den Herbstferien grundsätzlich wieder in Sporthallen möglich gewesen, hierzu seien jedoch umfangreiche Schutzmaßnahmen notwendig gewesen. Die Sporthallen hätten zunächst durch das Amt für Stadtbetrieb und Wirtschaftsförderung (Amt 68) hinsichtlich der Belüftungssituation überprüft werden müssen. Teilweise seien umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der solchen notwendig gewesen. Es sei daher zu vorrübergehenden Hallensperrungen gekommen. Für jede Sporthalle habe das Amt 68 eine maximal zulässige Personenzahl festgelegt, bei der nach Empfehlung des Umweltbundesamtes eine ausreichende hygienische Belüftung sichergestellt werden könne.

 

Der Schwimmunterricht fände auch nach Schließung des Gelobads für den öffentlichen Badebetrieb weiterhin statt. Jedoch seien auch hier umfangreiche Maßnahmen notwendig gewesen, um die Einhaltung der Hygiene. und Abstandsrichtlinien zu gewährleisten. Um die Durchmischung von Klassen zu vermeiden, könne das Schwimmbad derzeit nur von einer Klasse genutzt werden. Um eine Ansteckung zwischen den unterschiedlichen Klassen durch Schmierinfektionen zu vermeiden, würden alle Kontaktflächen zwischen der Nutzung durch die Schulklassen durch das Badpersonal gereinigt.

 

Am 21. und 22.12.2020 seien unterrichtsfreie Tage. Der letzte Schultag sei daher der 18.12.2020. Eine Notbetreuung sei für die Schüler der Klassen 1 – 6 an beiden unterrichtsfreien Tagen gewährleistet. Medienberichten zufolge gäbe es derzeit Gespräche der Bundes- und Landesregierungen bezüglich der Verlängerung der Weihnachtsferien.

 

Die Mittel aus den Sofortausstattungsprogrammen des Landes seien beantragt worden. Da diese Mittel im Haushalt 2020 nicht eingeplant gewesen seien, wären diese vor der Mittelbeantragung zunächst bereitzustellen gewesen. Die Bewilligungen seien Ende Oktober und Mitte November erfolgt, sodass der Mittelabruf inzwischen bereits durchgeführt worden sei.

 

Die Beschaffung der Endgeräte erfolge per Ausschreibung über das Einkaufsportal KoPart. Derzeit würden alle Schulträger Bestellungen veranlassen, daher käme es zu Lieferengpässen. Mit einer Auslieferung der Geräte könne erst im kommenden Jahr gerechnet werden. Das Ministerium habe auf diese Entwicklung bereits reagiert und den Ausführungszeitraum bis zum 31.07.2021 verlängert.

 

Die künftig zu erwartenden Auswirkungen auf den Schulbetrieb seien noch nicht abzusehen. Allerdings könne erwartet werden, dass der Schulbetrieb noch eine Weile beeinträchtigt sei.

 

Durch die Erfahrungen durch Schulschließungen im Frühjahr 2020 sei die Bedeutung der schulischen Bildung in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. In diesem Jahr sei zwar in Sachen Digitalisierung vieles auf den Weg gebracht worden, jedoch gäbe es noch viel zu tun. Sie hoffe darauf, dass auch in Zukunft Finanzmittel des Landes für die Finanzierung der Folgekosten bereitgestellt würden.

 

Herr Benden bedankte sich für die Ausführungen von Frau Wallbaum und betonte, dass die Verunsicherung bei den Eltern groß sei. Frau Brandt erfragte, wie der digitale Unterricht umgesetzt würde, wenn sich die Familie in Quarantäne befände. An der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule habe in einem Fall zunächst Distanzunterricht stattgefunden, später sei dieser wieder eingestellt worden.

 

Frau Wallbaum sagte, dass es sich hierbei um schulinterne Dinge handele. Die Anfrage müsse an die Schulen gestellt werden. Frau Wolter, Vertreterin der Gesamtschule erklärte, dass der Distanzunterricht aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken eingestellt worden sei. Diese Auffassung vertrete auch die Bezirksregierung. Zur Erteilung des Distanzunterrichts müssten Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten aller Kinder und der jeweiligen Lehrkraft vorliegen. Die Erziehungsberechtigten eines Kindes seien mit der Übertragung nicht einverstanden gewesen. Der Distanzunterricht sei daher nicht länger möglich gewesen.

 

Herr Pauli bemängelte, dass seine Schule bislang immer noch nicht mit dem versprochenen W-LAN-Netzwerk ausgestattet worden sei. Frau Wallbaum bestätigte dies. Für die Einrichtung seien unerwartet größere Arbeiten notwendig gewesen, sodass sich das Vorhaben verzögert habe. Sie schilderte zudem, dass der Beantragungsprozess der Fördermittel leider oft ein langwieriger Prozess sei. Die Fertigstellung solle nun im Frühjahr 2021 erfolgen. Herr Brunen pflichtete Frau Wallbaum bei. Es gäbe zur Beantragung der Fördermittel des Landes enorme bürokratische Hürden. Erst nach der Bereitstellung der Haushaltsmittel sei die Beantragung möglich. Zur Beantragung seien viele Informationen zu liefern. Nach Antragstellung dauert die Prüfung des Antrages durch die Bezirksregierung noch einige Zeit an. Erst nach Erhalt des Bescheides könnten die Geräte ausgeschrieben werden. Dadurch würde sich die Beschaffung der Geräte leider sehr verzögern.

 

Frau Thelen äußerte ihren Unmut darüber, dass in der letzten Sitzung dieses Ausschusses davon gesprochen worden sei, dass das W-LAN-Netzwerk in der Realschule im Herbst 2020 fertiggestellt werden würde und dass dies bislang noch nicht passiert sei. Weiter erfragte sie den Sachstand zur Beschaffung der restlichen digitalen Geräte wie digitaler Tafeln etc.

Herr Brunen betonte erneut, dass die Antragstellung ein langwieriges und komplexes Prozedere sei. Im Falle der digitalen Tafeln müsse der Antrag für jede Schule einzeln gestellt werden. Die Verwaltung habe, auf Anraten der Bezirksregierung, zunächst nur einen Antrag gestellt, um zu prüfen, ob dieser überhaupt vollständig und genehmigungsfähig sei. Der Antrag sei inzwischen mehrfach durch die Bezirksregierung zurückgewiesen worden und sei entsprechend abgeändert worden.

 

Herr Speuser erfragte, wie der Gesundheitsschutz in den Schulen umgesetzt würde und ob es hierfür einen entsprechend geschulten Beauftragten gäbe. Zudem fragte er, ob die Masken in ausreichender Zahl bereitgestellt und wie diese verteilt würden. Die Schüler seien grundsätzlich dazu verpflichtet ihre eigenen Masken zum Unterricht mitzubringen, so Frau Wallbaum. Die Lehrer würden regelmäßig Masken erhalten. Es würden nun zudem FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Regelungen zum Gesundheitsschutz sei eine schulinterne Angelegenheit. Es gäbe zwar in jeder Schule einen Sicherheitsbeauftragten, Personal mit speziellen Schulungen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes gäbe es allerdings nicht. Herr Pauli bemerkte, dass die Abstände nicht eingehalten werden könnten und die Schüler daher durchgehend zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet seien. Die Maßnahmen würden so gut wie möglich umgesetzt. Seiner Ansicht nach entstünden die Infektionen nicht in den Schulen. Herr Beisner stellte fest, dass die Einhaltung der Richtlinien und Auflagen ein unwahrscheinlicher Aufwand für alle Beteiligten sei. Von einem Normalbetrieb könne man nicht sprechen.

 

Herr Banzet bemängelte, dass der Förderverein der KGS Geilenkirchen Kopierpapier beschafft habe, weil die Schule keines mehr gehabt hätte. Frau Wallbaum teilte mit, dass die Beschaffung von Kopierpapier grundsätzlich in die Zuständigkeit der einzelnen Schulen fiele und aus dem Etat zu finanzieren sei. Selbstverständlich könne es sein, dass der Etat erschöpft sei, dieser Sachverhalt sei jedoch nicht an das Amt 40 herangetragen worden, sodass sie diesbezüglich keine Aussage treffen könne. Sie versprach, die Sachlage zu klären.

 

Herr Savelsberg teilte mit, dass ihm im Innenstadtbereich regelmäßig Jugendliche auffielen, die sich in den Pausen in größeren Gruppen ohne Maske oder den erforderlichen Abstand aufhielten. Herr Brunen teilte mit, dass die Schulen bereits auf diese Problematik hingewiesen worden seien. Zunächst seien die Schüler durch die Schule auf die Einhaltung der Vorschriften hingewiesen worden. Das Ordnungsamt habe zusätzlich zu Kontrollen ebenfalls ein Schreiben an die Schüler und Erziehungsberechtigten gerichtet.

 

Herr Karner erfragte, wer die Wartung der neu beschafften Geräte übernehme und wie die Finanzierung dieser vorgesehen sei. Frau Wallbaum antwortete, dass die Wartung der Sofortausstattung über eine zentrale Geräteverwaltung erfolgen werde. Die Folgekosten seien berücksichtigt, sie sähe hier jedoch auch die Landesregierung in der Pflicht zukünftig Fördermittel bereitzustellen um, unabhängig von der Haushaltslage des jeweiligen Schulträgers einheitliche Standards zu schaffen. Bürgermeisterin Ritzerfeld teilte dazu mit, dass es sich um ein landesweites Problem handeln würde. Auf Kreisebene sei über die Problematik der Anschlussfinanzierung diskutiert worden. Der Kreis habe ein entsprechendes Signal an die Bezirksregierung gegeben, bislang sei hierzu aber noch keine Rückmeldung gegeben worden.

 

Frau Thelen erfragte ob die Überfüllung der Busse bei der Schülerbeförderung vermieden werden könnte. Herr Brunen teilte mit, dass es bereits Verstärkerfahrten im Rahmen der Möglichkeiten gegeben habe. Die Ressourcen der West-Energie und Verkehr seien jedoch auch begrenzt. Herr Benden berichtete, dass in anderen Kommunen private Busunternehmen zur Schaffung von Verstärkerfahrten in Anspruch genommen würden. Weiter erfragte er, ob unterschiedliche Schulanfangszeiten das Problem nicht lösen könnte. Herr Brunen teilte diesbezüglich mit, dass unterschiedliche Anfangszeiten sowohl auf schulinterner Ebene als auch auf Schulträgerebene organisatorisch nicht möglich seien. Den Vorschlag private Busunternehmen zu nutzen würde er an entsprechender Stelle einbringen.

 

Auf Nachfrage von Frau Thelen teilte Herr Brunen mit, dass die neu zu schaffende Stelle im IT-Bereich im Stellenplan eingerichtet worden sei. Der Stellenplan werde dem Rat in nächster Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Auf Nachfrage von Frau Jung-Deckers teilte Frau Wallbaum mit, dass die Geräte durch die Schulen an Schüler mit Bedarf vergeben würden. Diese könnten besser einschätzen, wo die Geräte am dringendsten benötigt würden. Eine konkrete Bedürftigkeitsprüfung sei daher nicht vorgesehen. Die Lehrkräfte würden alle je ein Endgerät erhalten.