Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Brunen teilte mit, dass gemäß des Beschlusses vom 18.06.2020 ein differenzierter Raumbelegungsnachweis erstellt worden sei. Dieser sei mit der Einladung versandt worden. Herr Brunen teilte weiter mit, dass die Verwaltung beabsichtige, ein differenziertes Schulentwicklungskonzept in Auftrag zu geben. Hierdurch solle der in TOP 6 bereits angesprochenen Raumproblematik entgegengewirkt werden. Das Schulentwicklungskonzept solle auf Grundlage verschiedener Faktoren Schwerpunkte zur zukünftigen Schul- und Raumentwicklungsplanung benennen.

 

Herr Speuser erfragte, warum in der GGS Geilenkirchen nur zwei Klassen gebildet würden. In der GGS seien 56 Kinder angemeldet worden. Die Klassenstärke läge demnach, entgegen der bei gemeinsamem Lernen (GL-Klassen) vorgesehenen maximalen Klassenstärke von 25 Schülern, bei 28 Schülern.

 

Herr Brunen erklärte, dass die Klassenrichtzahl maßgeblich sei. Trotz der vorgesehenen Klassengröße für GL-Klassen von 25 Schülern sei die Bildung von 2 Klassen mit je 28 Schülern an der GGS Geilenkirchen so durch den zuständigen Schulrat entschieden worden.

 

Frau Thelen stellte fest, dass die Raumnot katastrophal sei und in der KGS Immendorf und der KGS Teveren das gleiche Problem bestünde. Sie bemängelte, dass in der GGS Geilenkirchen nur zwei Klassen gebildet würden. Herr Brunen entgegnete, dass keinesfalls von einer Katastrophe gesprochen werden könne. Er betonte, dass lediglich bei der KGS Geilenkirchen zusätzlicher Bedarf bestünde. Der erstellte Raumbelegungsplan sei diesbezüglich nicht aussagekräftig. In Teveren seien derzeit nur vier Räume mit Klassen belegt. Daher würden nur diese als Klassenräume ausgewiesen. Es gäbe jedoch durchaus Räumlichkeiten für eine weitere Klasse. Allgemein sei schwierig abzusehen, wo Schüler zur Schule gehen werden. Bei der Kita-Planung sei dies einfacher, da nur nach Plätzen gerechnet würde. Eine Schulentwicklungsplanung werde auf Grundlage vieler Faktoren wie Zuzugs- und Wegzugsbewegungen und der Erschließung von Neubaugebieten erstellt. Auf Grundlage dieser Entwicklungsplanung könne man den Raumbedarf für die nächsten Jahre besser koordinieren.

 

Herr Weiler stellte fest, dass die Vierzügigkeit an der KGS Geilenkirchen in den 90er Jahren trotz Belegung von Räumlichkeiten durch die OGS durchaus üblich gewesen sei.

 

Herr Brunen stimmte zu, es sei in der Tat so gewesen, dass die KGS in den 90er Jahren üblicherweise vierzügig einschulte. Es seien jedoch in den letzten Jahren mehr Räume für die OGS zur Verfügung gestellt worden. Herr Brunen bemerkte der Vollständigkeit halber, dass die Zügigkeit durch den Schulträger festgelegt und begrenzt werden könne. Die Schulleitung müsse dann Auswahlkriterien bilden und Schüler eventuell abweisen. Dies halte er aber für nicht angebracht, da aus seiner Sicht der Elternwille im Vordergrund stehen sollte.