Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird antragsgemäß erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.