Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, 2. Änderung der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird antragsgemäß erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.