Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 9, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die geltende Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2020 in der Stadt Geilenkirchen wird außer Kraft gesetzt

 


Stadtverordneter Kravanja führte aus, dass dringend eine Entscheidung zum Offenhalten der Verkaufsstellen am 29.11.2020 getroffen werden müsse. Das OVG Münster habe die durch die CoronaSchVO ermöglichte, anlasslose Sonntagsöffnung für Geschäfte für nichtig erklärt. Der Aktionskreis vertrete jedoch die Auffassung, dass die Öffnung der Geschäfte am 29.11.2020 anlassbezogen sei, da die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und eine Weihnachtstombola veranstaltet werde. Es sei zu bezweifeln, dass dieser Anlass ausreichend sei. Zudem steigere die Öffnung der Geschäfte am Sonntag bei erhöhtem Andrang die Gefahr für Infektionen mit dem Coronavirus. Außerdem verringere eine solche Verfahrensweise grundsätzlich die Akzeptanz der derzeit zu beachtenden Coronaschutzmaßnahmen.

Er beantrage daher, die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten der Verkaufsstellen im Jahr 2020 außer Kraft zu setzen.

 

Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass bei der Entscheidung die besonderen Umstände dieser Zeit berücksichtigt werden müssten. Die Geschäftsleute der Stadt Geilenkirchen seien durch die Coronakrise über das ganze Jahr hinweg gebeutelt gewesen. Der Aktionskreis betone, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vorlägen und die Coronaschutzmaßnahmen eingehalten würden. Daher sollte den Geschäftsleuten die Chance gegeben werden, die Verluste der letzten Monate ein Stück weit kompensieren zu können. Darüber hinaus seien für den Aktionskreis bereits Kosten entstanden.

 

Stadtverordneter Benden betonte, dass die Geschäftsleute im Rahmen des Möglichen unterstützt werden sollten. Gerade in Anbetracht des Weihnachtsgeschäftes sei ein verkaufsoffener Sonntag für die Einzelhändler wichtig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage halte er es allerdings für unverantwortlich, bewusst Menschen in die Innenstadt zu locken. Man dürfe nicht riskieren, durch den verkaufsoffenen Sonntag zu einem Hotspot zu werden. Er appelliere daher an den Aktionskreis, eigenverantwortlich auf die Öffnung der Geschäfte an diesem Sonntag zu verzichten.

 

Stadtverordneter Banzet und Stadtverordnete Engelmann führten aus, dass die SPD-Fraktion geteilter Meinung sei. Stadtverordneter Banzet erklärte, dass abzuwarten sei, ob Verdi an ihrer Aussage festhalten würde. Verdi hätte dem Aktionskreis mitgeteilt, dass der Anlass legitim sei. Gleichwohl würde er der Öffnung der Geschäfte zum Wohle des Einzelhandels in Geilenkirchen zustimmen. Stadtverordnete Engelmann sprach sich gegen die Öffnung der Geschäfte aus, da es je nach Anzahl der Besucher/innen nicht möglich sei, die Coronaschutzmaßnahmen einzuhalten. Der Aktionskreis sollte die Veranstaltungen auf mehrere Samstage verteilen.

 

Stadtverordneter Gerads gab zu bedenken, dass insbesondere die Gastronomie unter den Coronamaßnahmen gelitten hätte. Der Gastronomie gegenüber sei es unfair, den umliegenden Einzelhandelsgeschäften die Öffnung am Sonntag zu gestatten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Ja:

7

Nein:

9

Enthaltung:

2