Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

a)      Der Rat der Stadt Geilenkirchen genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss vom 15.01.2021 über die Aussetzung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege für den Monat Januar 2021 und die Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

 

b)     Der Rat beschließt ebenfalls, auf die Erhebung der Elternbeiträge für schulische Betreuungsangebote im Monat Januar 2021 zu verzichten.


Bürgermeisterin Ritzerfeld wies darauf hin, dass ein gekoppelter Beschlussvorschlag vorliege. Über die ursprünglich gefasst Dringlichkeitsentscheidung hinaus sei der Beschlussvorschlag auf die schulische Betreuung erweitert worden. Sie bat um gemeinsame Abstimmung über beide Beschlussvorschläge.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.