Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Stadt schließt mit der DB Netz AG eine Planungsvereinbarung zur Ermittlung des städtischen Kostenanteils im Rahmen einer ggf. zu schließenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung für die Ausführung der EÜ Lamersberg als Rechteckquerschnitt mit einer Durchfahrtshöhe von 3,80m.  


Stadtverordneter Benden wies darauf hin, dass in der Ergänzungsvorlage ausgeführt werde, dass die Planungsvereinbarung unter Vorbehalt einer juristischen Prüfung beschlossen werden solle. Dies widerspreche der Mitteilung, dass eine Beteiligung der Stadt an den Kosten unumgänglich sei. Er beantrage, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Planungsvereinbarung unter Vorbehalt der juristischen Prüfung beschlossen werde.

 

Beigeordneter Scholz erläuterte, dass die Planungsvereinbarung selbst noch juristisch geprüft werden müsse. Mit Abschluss der Planungsvereinbarung würde die Stadt eine Verpflichtung mit der Bahn eingehen und habe somit die Möglichkeit, eigene Vorstellungen in die Planung mit einfließen zu lassen. Er verdeutlichte, dass die Prüfung der Kostenbeteiligung abgeschlossen sei. Diese sei, wie in der Ergänzungsvorlage geschildert, unumgänglich.

 

Stadtverordneter Benden zog den Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlages zurück.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.