Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag (nur UBA):

 

Die vorgestellte Entwurfsplanung wird verabschiedet, dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

 

1)      Das vorhandene Tennenspielfeld wird in ein Kunststoffrasenspielfeld umgewandelt. Insoweit wird auch das Sportstättenentwicklungskonzept fortgeschrieben.

2)      Das Naturrasenspielfeld erhält eine Beregnungsanlage und eine Dränage.


Vom Ingenieurbüro GEO 3 stellte Herr Martin Hiller die Umbaupläne anhand der beigefügten Präsentation für das Waldstadion vor. Auf Fragen führte er zusätzlich aus, dass für eine Zisternenbewässerungsanlage die vorgesehene Zisterne nicht ausreichend sei. Eine größere sei möglich (80 – 110 m³) aber sehr kostspielig. Die Bewässerung über einen Brunnen vorzunehmen habe man geprüft, letztlich jedoch verworfen. Die Gründe dafür seien ihm aktuell nicht mehr präsent, würden aber nachgereicht. Eine gute Drainage mache einen Rasenplatz für längere Zeit im Jahr bespielbar, führe aber zu höheren Aufwendungen für die Bewässerung. Es sei bekannt, dass die notwendige Bewässerung des Rasenplatzes in heißen Sommern zu Problemen mit der Trinkwasserentnahme führen könne. Eine Alternative zeichne sich momentan nicht ab. Die bestehende Tribünenanlage bleibe erhalten, Duschen und Umkleideraum seien vorhanden und blieben ebenfalls erhalten. Eine umlaufende Laufbahn sei nicht eingeplant, sodass die Sportanlage lediglich für Grundschulsport geeignet sei. Weiterführende Schulen müssten auf andere Anlagen ausweichen. Die Sportanlage wird während der Bauzeit grundsätzlich nicht nutzbar sein, sollte dennoch eine Teilnutzung erwünscht sein, müsse dies noch mit den Vereinen abgesprochen und kommuniziert werden. Als Ausgleich der zu fällenden Bäume und Büsche werden man auch Ersatzpflanzungen vornehmen. Für die Pflanzung des Rasens sei man an genormte Rasenmischungen gebunden. Eine besonders trockenresistente Mischung käme nicht in Betracht, da sie keine Zulassung für Sportrasenflächen habe.

 

Herr Scholz ergänzte, dass es bei Schwierigkeiten in der Trinkwasserversorgung jederzeit möglich sei die Bewässerung zurück zu fahren. Dies sei beim Bau des Rasenplatzes in Immendorf ebenfalls erfolgt. Bei einer Brunnenanlage für die Bewässerung des Waldstadions muss die Bohrtiefe und die Fördermenge beachtet werden. Außerdem ist eine Entnahme des Grundwassers von einer Genehmigung abhängig. Bei der Abwägung werde man die Kosten einer Brunnenbohrung und die jährlichen Bewässerungskosten betrachten. Für Veranstaltungen im Waldstadion sei es erfahrungsgemäß nicht ausreichend die Zufahrt mit Halteverbotsschildern auszustatten, da dies nicht zu einer Verhaltensänderung der Besucher führen werde und ansonsten unnötig sei. Die Kostensteigerung für den Umbau des Waldstadions führe nicht zu Einsparungen an den folgenden noch zu bearbeitenden Sportanlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag zu 1. wurde einstimmig zugestimmt.

Dem Beschlussvorschlag zu 2. wurde mehrheitlich zugestimmt.