Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Erschließungsplanung zum Bebauungsplangebiet Nr. 117 wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Übernahme der herzustellenden Kanäle und Erschließungsanlagen in die Baulast der Stadt einen Erschließungsvertrag abzuschließen.

Die Erschließungsanlagen und Kanäle werden in das Eigentum der Stadt Geilenkirchen übernommen.

 


Dipl. Ingenieur Remmert vom Ingenieurbüro Achten und Jansen aus Aachen stellte die Erschließungsplanung für das Baugebiet Loher Hof II anhand der beigefügten Präsentation vor. Das Baugebiet werde, wie schon der erste Teil des Baugebietes, von der Telekom mit einem Breitbandausbau versorgt. Der Einfahrtbereich werde mit einem Einbahnstraßensystem mit Umlauf hergestellt. Die Ausweisung sei als Tempo 30 Zone geplant, könne aber auch ohne Umbau als Spielstraße ausgewiesen werden. Einen Parkplatz könne man für Menschen mit Behinderung ausweisen, neben den eingeplanten 29 Parkplätzen im öffentlichen Bereich seien weitere Parkplätze auf den Baugrundstücken festgelegt worden. Eine weitere Verschiebung der Baufenster in den hinteren Bereich der Grundstücke sei nur über einen Änderung des Bebauungsplanes möglich. Die Entwässerung der Straßen werde in der Straßenmitte über  Kanaleinläufe hergestellt. Ferner sei eine Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens vorgesehen. Den zu kreuzenden Fahrradweg an der Einfahrt werde man aus Sicherheitsgründen farblich hervorheben. Der Baum im Einfahrtsbereich sei nicht als Sichtbehinderung zu klassifizieren, da er nur über einen schmalen Stamm verfügen werde.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.