Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Vor dem Einstieg in die Beratung bat Herr Schumacher Frau Wagener vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, die zur Erweiterung des Gewerbegebietes erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf des Bebauungsplanes vorzustellen.

Frau Wagener beschrieb zunächst den Ablauf des Verfahrens mit der notwendigen Änderung des noch bestehenden Regionalplanes, um anschließend auf das Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzugehen. Die hierzu eingesetzte Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Nach der Beschreibung des räumlichen Geltungsbereiches erläuterte sie die wesentlichen Inhalte des Vorentwurfes mit der verkehrlichen Anbindung an das bestehende Straßennetz und der inneren Erschließung und Gliederung des Gewerbegebietes sowie die Niederschlagswasserbeseitigung, Staffelung der baulichen Höhen und die Einbindung in das Landschaftsbild. Anschließend ging sie auf die Flächenbilanz und die erforderlichen Fachplanungen und –gutachten ein und gab abschließend einen Ausblick auf die anstehenden Verfahrensschritte.  

 

Auf Nachfragen zu der Gestaltung von Verkehrs- bzw. Grünflächen der geplanten Anbindung des Gebietes an den ÖPNV sowie Klima-, Umwelt- und Lärmschutzgesichtspunkten teilte Frau Wagener mit, dass zum derzeitigen Stand des Verfahrens hierzu noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden könnten. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes befasse sich zunächst vorrangig mit bauplanungsrechtlichen Aspekten. Die genannten Gesichtspunkte würden jedoch im weiteren Verfahren thematisiert bzw. einer gutachterlichen Prüfung im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Umgebung unterzogen.

 

Die CDU-Fraktion befürwortete das Projekt als wichtige Investition in die Zukunft zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

 

Auch die Fraktion der Bürgerliste sprach sich für die Gewerbegebietserweiterung aus, merkte jedoch an, dass insbesondere die Bedürfnisse der angrenzenden Ortschaften Gillrath und Hatterath gebührend berücksichtigt werden müssten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Gewerbegebietserweiterung ab. Der Planung fehle es an einer zukunftsträchtigen Ausrichtung insbesondere hinsichtlich des Klimaschutzes.  Weiter wurde die Inanspruchnahme bester Ackerflächen, die im Übrigen von den Bewirtschaftern zurzeit als Bioackerland genutzt würden, beanstandet.

Herr Michael Jansen erklärte hierzu, dass man zur Einbettung des Gebietes in die Landschaft durch eine entsprechende Bepflanzung des Plangebietsrandes eine Grünkulisse errichten werde. Was die Biolandwirtschaft betreffe, so stünde man mit der Betreiberin in engem Kontakt und man bemühe sich, eine Ausgleichsfläche zu finden.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.