Sitzung: 11.03.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 1901/2020
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 118 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Vorstellung des Tagesordnungspunktes und die Beratungen wurden bei Tagesordnungspunkt 1 protokolliert.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.