Beschluss:

 

Der Vorentwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Stadtverordneter Volles erklärte sich für befangen und nahm ihm Zuschauerraum Platz.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld wies darauf hin, dass sich seit der Vorberatung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung herausgestellt habe, dass die Thematik sensibel und emotional beladen sei. Ihr sei es daher ein Anliegen, zu verdeutlichen, in welchem Verfahrensstatus man sich zurzeit befinde.

Zurzeit sei man im Stadium der Vorplanung, in welchem die Öffentlichkeit beteiligt werde. Das Verfahren sei gesetzlich so vorgesehen; die Beteiligung der Öffentlichkeit sei ein essentieller Bestandteil. Würde dem Beschlussvorschlag zugestimmt, hätte dies zur Folge, dass zu der Vorplanung Einwendungen seitens der Bürger/innen geäußert werden könnten. Diese würden geprüft und je nach Ergebnis im weiteren Verfahren berücksichtigt. 

 

Stadtverordneter Gerads erklärte, dass in den weiteren Planungen ein Grünstreifen oder eine Schallschutzmauer zu berücksichtigen sei. Weiterhin sollte der Verkehr die umliegenden Ortschaften nicht belasten. Sofern vorgesehen sei, die Flächen zu einem späteren Zeitpunkt nochmal zu erweitern, könne er die Zustimmung nicht erteilen. Hierzu warte er die endgültige Planung ab.

 

Die Stadtverordneten Bani-Shoraka und Hötger-Schiffers wiesen darauf hin, dass die geplante Flächenversiegelung im Sinne des Umweltschutzes zu vermeiden sei. Zudem gehe die Erweiterung des Gewerbegebietes mit weiterem Lärm und Umweltverschmutzung einher. Dies gehe zu Lasten der Lebensqualität.

 

Stadtverordneter Krückels erklärte, dass vor allem die Bürger/innen der Ortschaft Hatterath ihren Unmut geäußert hätten. Die Bedenken seien in den Prozess einzubeziehen.

 

Herr Jansen nahm zu der Frage des Stadtverordneten Krückels Stellung und legte dar, dass bis zum Dorfrand Hatterath eine Entfernung von 465 bzw. 430 Metern, ausgehend von der Außenkante des Plangebietes, vorhanden sei. Die Außenkante werde umsäumt mit einem Grünstreifen. Erst dann würden erste Bauflächen folgen. Es bestehe keine Absicht, hieran etwas zu ändern.

 

Stadtverordnete Hennen wies auf mehrere Stellen des Umweltgutachtens hin. Sie führte aus, dass aufgrund der Bundesstraße bereits eine Vorbelastung bestünde, sowie die Flugzeuge der Awacs das Gebiet beeinflussen würden. Die Böden würden zurzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Hierdurch bestünde ein hohes Wasserrückhaltevermögen. Die Böden seien dementsprechend wertvoll und schutzwürdig.

 

Stadtverordneter Kravanja führte aus, dass die Ablehnung einer Flächenversiegelung im Umkehrschluss bedeute, dass die Stadt Geilenkirchen gewerblich nicht weiterkommen würde. Die Verwaltung habe alle anderen Gebiete, die für eine Erweiterung des Gewerbegebietes in Frage gekommen wären, geprüft. Es handle sich um die einzig genehmigungsfähige Fläche. Er vermisse Alternativvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde besprochen, wie die Informationsweitergabe an die Bürger/innen Hatteraths verlaufen sei. Es wurde weiterhin die Sinnhaftigkeit eines Grüngürtels diskutiert.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.