Beschluss:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 118 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.