Sitzung: 24.03.2021 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage: 1901/2020
Beschluss:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 118 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.