Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 21, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Abweichend von den Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) übernimmt die Stadt Geilenkirchen ab dem Schuljahr 2021/2022 bis auf weiteres die notwendigen Schülerfahrkosten für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule auch dann, wenn am Wohnort ein nähergelegenes Gesamtschulangebot besteht und sie bereits die Sekundarstufe I der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule besucht haben. Fahrkosten entstehen notwendig i. S. d. § 5 SchfkVO, wenn der Schulweg sowohl zur nächstgelegenen Gesamtschule als auch zur Anita-Lichtenstein-Gesamtschule mehr als 5 km beträgt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.