Sitzung: 24.03.2021 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 21, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2141/2021
Beschlussvorschlag:
Abweichend von den Vorschriften der
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) übernimmt die Stadt Geilenkirchen ab dem
Schuljahr 2021/2022 bis auf weiteres die notwendigen Schülerfahrkosten für die
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II der
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule auch dann, wenn am Wohnort ein nähergelegenes
Gesamtschulangebot besteht und sie bereits die Sekundarstufe I der
Anita-Lichtenstein-Gesamtschule besucht haben. Fahrkosten entstehen notwendig
i. S. d. § 5 SchfkVO, wenn der Schulweg sowohl zur nächstgelegenen Gesamtschule
als auch zur Anita-Lichtenstein-Gesamtschule mehr als 5 km beträgt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt.