Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Erschließungsplanung zum Bebauungsplangebiet Nr. 117 wird beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt zur Übernahme der herzustellenden Kanäle und Erschließungsanlagen in die Baulast der Stadt einen Erschließungsvertrag abzuschließen.

Die Erschließungsanlagen und Kanäle werden in das Eigentum der Stadt Geilenkirchen übernommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.