Stadtverordneter Schäfer stellte den Antrag seiner Fraktion vor. Die in der Vorberatung geäußerten Bedenken gegen den ursprünglichen Antrag seien aufgenommen und im neuen Beschlussvorschlag berücksichtigt worden.

 

Stadtverordneter Kleinen beantragte, getrennt über die beiden Beschlussvorschläge abzustimmen.

 

Stadtverordneter Kravanja erläuterte, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen werde. Der Antrag schränke die Arbeit ein. Der Rat sei sich darin einig, dass mehr sozialer Wohnraum geschaffen werden müsse. Die vorgeschlagenen Punkte müssten jedoch für jeden Bebauungsplan individuell diskutiert werden können.

 

Stadtverordneter Benden bat um Erläuterung, ob Häuser oder Wohngebiete mit dem „Drittel-Mix“ gemeint seien. Er unterstütze den Antrag der SPD-Fraktion. Er widersprach dem Stadtverordneten Kravanja; es sei zielführender, die Regelung einmalig festzusetzen, anstatt sich bei jedem Bebauungsplan neu über diese Punkte unterhalten zu müssen.

 

Beigeordneter Scholz erklärte, dass es sich bei den im Antrag formulierten Ansätzen um grundsätzliche Erwägungen im Rahmen der Bauleitplanung handle. Es sei eine gesetzliche Aufgabe der Kommunen, in der Bauleitplanung Aspekte wie Wohnbedürfnisse und die Schaffung von Bewohnerstrukturen zu berücksichtigen.

 

Stadtverordneter Kleinen gab zu bedenken, dass man mit dem zweiten Teil des Beschlussvorschlages Investoren, die Mehrfamilienhäuser bauen wollen würden, abschrecken würde.

 

Stadtverordnete Engelmann widersprach, dass sich Investoren hiervon in der heutigen Zeit nicht abschrecken lassen würden. Bezahlbarer Wohnraum sei in Geilenkirchen Mangelware. In den letzten Bebauungsplänen sei ein Fokus auf diesem Bereich nicht ersichtlich gewesen.

 

Stadtverordneter Weiler stimmte dem Stadtverordneten Kleinen zu, dass Investoren durch einen derartigen Beschluss abgeschreckt würden. Vor einigen Jahren sei für Investoren der Bau von sozialem Wohnraum  interessant gewesen, da es  hierfür entsprechende Fördermittel gegeben habe, die den Bau finanziell lukrativ gemacht hätten. Dies sei heute nicht mehr der Fall.

 

Stadtverordneter Banzet erklärte, dass gerade aus diesem Grund der Antrag gestellt worden sei. Er beantwortete die Frage des Stadtverordneten Benden. Der Drittel-Mix beziehe sich nicht auf ein einzelnes Haus, sondern auf das jeweilige Wohngebiet.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld bat um Abstimmung über den Antrag des Stadtverordneten Kleinen, über die Beschlussvorschläge getrennt abzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

In neuen Baugebieten, die durch die Stadt Geilenkirchen und/oder ihrer Partner erschlossen werden, werden in Zukunft mindestens 1/3 der Fläche für Mehrfamilienhäuser vorgesehen.

Ausnahmen können durch den Rat der Stadt Geilenkirchen beschlossen werden, wenn die Größe oder der Ort des Baugebietes Mehrfamilienhäuser nicht zulassen, bzw. als nicht geeignet eingestuft werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschlussvorschlag:

 

In zu bauenden Mehrfamilienhäusern wird ein „Drittelmix“ aus Komfort-, Standard- und Sozialwohnungen im selben Gebäude vorgeschrieben.

 

Vom Drittelmix darf nur nach nachgewiesener Bedarfsprüfung abgewichen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.