Beschluss:

 

Im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW wird beschlossen, mit der Franziskusheim gGmbH eine Fortsetzung des Kooperationsvertrages über das Angebot einer Wohnberatung für den Zeitraum 01.07.2021 – 31.12.2023 abzuschließen und unter der Voraussetzung einer gleichhohen Förderung durch die soziale Pflegekasse eine Kofinanzierung von 12.300,- € jährlich zu leisten.


Bürgermeisterin Ritzerfeld führte aus, dass die Thematik bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur von Frau Klossek und Herrn Frenken vorgestellt worden sei. Sie bat Herrn Frenken, die wesentlichen Zahlen zu präsentieren.

 

Herr Frenken stellte die der Niederschrift beiligende Präsentation im Schnelldurchlauf vor. Er verdeutlichte, dass der Zuschuss der Pflegekasse immer identisch sei mit dem der Stadt Geilenkirchen. Zur Weiterfinanzierung und Deckung weiterer Bedarfe für die Arbeit in der Wohnberatungsstelle bitte er um Genehmigung des Zuschusses in Höhe von 12.300 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

Bürgermeistern Ritzerfeld bedankte sich bei Frau Klossek und Herrn Frenken für die Ausführungen. Frau Klossek bedankte sich für das ihr ausgesprochene Vertrauen.