Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen  hinsichtlich

 

a)      der Überbauung einer als Flächen für Garagen und Stellplätze festgesetzten Fläche mit einem Abstellraum und

 

b)     der Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der als Flächen für Garagen und überdachte Stellplätze festgesetzten Fläche

 

wird antragsgemäß erteilt.

 

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.