Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Geilenkirchen die Einführung einer bürger*innenfreundlichen Baumschutzsatzung.

Die Verwaltung wird mit der Entwurfserarbeitung einer bürger*innenfreundlichen Baumschutzsatzung bis zur nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses (08.06.2021) beauftragt und soll zu diesem Zweck frühzeitig die Naturschutzverbände – NABU und BUND – einbinden.


Herr Benden stellte den Antrag kurz vor und betonte, dass die bürger/-innenfreundliche Baumschutzsatzung weder Bauvorhaben noch Investitionen verhindere und dass es sich bei der Aufstellung des erforderlichen Baumkatasters um eine einmalige Investition handele. Er verstehe die Baumschutzsatzung als Signal, wie wichtig der Stadt Geilenkirchen der Schutz des natürlichen Lebensraums sei. Eine Eiche erreiche mit einem Alter von ca. 50 Jahren einen Stammumfang von 60 cm und unterliege erst dann der Baumschutzsatzung, wobei diese Kriterien sicherlich diskussionsfähig seien.

 

CDU, Freie Bürgerliste und FDP sprachen sich gegen den Antrag aus. Der Antrag bevormunde die Bürger unnötig und greife zu weit in ihre Rechte ein. Auch der bürokratische und finanzielle Aufwand sei unverhältnismäßig. Einige Städte hätten entsprechende Satzungen wieder zurückgenommen, da es zur Fällung von Bäumen gekommen sei, bevor diese von den Ausmaßen her von den Kriterien der Satzung erfasst worden seien und sich die Satzungen insofern als kontraproduktiv erwiesen hätten. Der Naturschutz werde in Geilenkirchen sehr wohl beachtet. Hierzu wurde auf bereits bestehende Regelungen zum Baum- und Naturschutz aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen verwiesen.  

 

Abschließend betonte Frau Hennen, dass der Antrag nicht darauf abziele, die Bürger zu bevormunden. Ansinnen sei es, den nächsten Generationen eine „natürliche Klimaanlage“ zu hinterlassen. 


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.