Beschluss:
1. Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss nebst Lagebericht und Anhang vom 19.06.2020 ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 102 GO NRW geprüft worden. Das Prüfungsergebnis ist im Bestätigungsvermerk festgehalten worden. Der Jahresabschluss 2019 vom 19.06.2020 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den festgestellten Jahresabschluss 2019 samt Anlagen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der festgestellte Jahresabschluss ist öffentlich bekanntzumachen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen