Beschluss:
Die Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 63 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich
a)
der Überbauung einer als Flächen für Garagen und Stellplätze
festgesetzten Fläche mit einem Abstellraum und
b)
der Errichtung einer Doppelgarage außerhalb der als Flächen
für Garagen und überdachte Stellplätze festgesetzten Fläche
wird antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.