Beschluss:
Zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (Teilstück) in der
Straße „Am Pannhaus“ in Immendorf werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der
Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung.
Gemäß den ergänzenden
Vorschriften des § 8a KAG wird ein Förderantrag gestellt, der die Beitragslast
der Beitragspflichtigen bei positiver Bescheidung um 50 % reduziert.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.