Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen nahm die Information der Verwaltung über die Entwicklung der Haushaltslage im 1. Quartal 2021 zur Kenntnis.

 


Auf Nachfrage des Stadtverordneten Benden erläuterte Herr Goertz, wie die vorgelegten Zahlen generiert würden. Er erklärte, dass damit eine gesetzliche Vorgabe aus der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) erfülle; der Rat sei regelmäßig darüber zu informieren, ob es Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen gebe. In den quartalsweisen Berichten würde ein Überblick gegeben, wie sich Baumaßnahmen hinsichtlich des Zeitplans und der Kosten entwickeln würden. In diesem Quartal seien keine größeren Mittelüberschreitungen festzustellen. Überschreitungen, die vorliegen würden, könnten durch Einsparungen in anderen Maßnahmen kompensiert werden.