Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Stadtverordneter Benden erkundigte sich zum Punkt 5: Gebäudemanagement, ob die Streckung der eingeplanten Brandschutzauflagen in städtischen Schulen über mehrere Jahre gesetzlich zulässig sei.

 

I. Stadtbeigeordneter Hausmann erklärte, dass die Umsetzung der Brandschutzbestimmungen über mehrere Jahre rechtlich unproblematisch sei. Sollte eine konkrete Gefahr bestehen, müsse natürlich vorher eingegriffen werden.