Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Elternbeiträge für die Kindergärten und/oder die Kindertagesstätten sowie für die OGS werden für die Monate Mai und Juni 2021 erlassen unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW 50 % der Mindereinnahmen erstattet.


Zunächst erkundigte sich Frau Banzet, was passieren würde, sollte sich die Landesregierung nicht an ihre bisherige Zusage zur Übernahme von 50 % der Mindereinnahmen halten, da viele Eltern von der Situation betroffen seien und daher nachfragen würden. Herr Brunen antwortete, dass auch der Verwaltung bewusst sei, dass dies aktuell letztlich für alle Beteiligten eine unbefriedigende Situation darstelle. Zuletzt hatte das Land eine Übernahme von 50 % der Mindereinnahmen für den Januar 2021 angekündigt. Die tatsächliche Erstattung stehe jedoch noch aus. Derzeit stünden die kommunalen Spitzenverbände in Verhandlungen mit der Landesregierung, da nur die Erstattung der Monate Mai und Juni 2021 nicht ausreichten. Insgesamt sei man dadurch jedoch noch handlungsunfähig. Wie bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur würde man seitens der Verwaltung den Beschlussvorschlag ändern wollen:

 

Die Elternbeiträge für die Kindergärten und/oder die Kindertagesstätten sowie für die OGS sollen für die Monate Mai und Juni 2021 erlassen werden unter dem Vorbehalt, dass das Land NRW 50 % der Mindereinnahmen erstattet.

 

Hiergegen sind keine Einwände erhoben worden, so dass über diesen Beschlussvorschlag abgestimmt wurde.


Abstimmungsergebnis:

Dem geänderten Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.