Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg einen Kooperationsvertrag mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendhilfe zu schließen. Der Vertrag zielt darauf ab, eine spezialisierte Beratungsstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Heinsberg einzurichten. Der Auftrag beinhaltet die gegenüber dem Träger abzugebende verbindliche Zusage der Übernahme der ungedeckten Personal- und Sachkosten.


Herr Schulz betonte, dass die Einrichtung dieser Beratungsstelle eine günstige Chance darstelle, die Beratungslandschaft im Kreis Heinsberg nachhaltig zu verbessern. Es bestehe bereits eine gute Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern im Kreis sowie den interessierten Trägern. Insgesamt verfolge man die Ziele eines flächendeckenden Ausbaus des Beratungsangebotes sowie den Aufbau von Präventionsangeboten. Derzeit werde überlegt, einen Trägerverbund für die Einrichtung der Beratungsstelle zu bilden, welcher seinen Sitz zentral an einem Ort im Kreisgebiet haben solle. So könnten Beratungsstunden auch in den bereits bestehenden Erziehungsberatungsstellen in Heinsberg, Erkelenz und Geilenkirchen angeboten werden. Die Jugendämter wünschten sich darüber hinaus einen niederschwelligen Zugang zu diesen Angeboten um eine unkomplizierte und anonymisierte Kontaktaufnahme zu ermöglichen, ggf. unter dem Einsatz einer passenden App. Das Jugendamt kenne bislang nur einige Fälle sexualisierter Gewalt, 6 Fälle im letzten und bisher 2 in diesem Jahr. Man hoffe, durch das angestrebte niederschwellige Angebot deutlich mehr Kinder und Jugendliche erreichen zu können. Da die Planungen und Verhandlungen mit Trägern bereits im Gang seien, sei mit einer Aufnahme der Beratungsstelle zu Beginn des nächsten Jahres zu rechnen.

 

Herr Dorner erkundigte sich nach dem geschätzten Beitrag, der von der Stadt Geilenkirchen zu entrichten sei. Herr Schulz gab an, dass nach dem derzeitigen Kenntnisstand 2,5 Stellen förderfähig seien, man jedoch für ein flächendeckendes und zügiges Angebot wohl mehr Personal benötigen werde. Dies sei auch ein Gegenstand der derzeitigen Verhandlungen. Man werde sich rechnerisch mit dem Beitrag zu einer „kreiseigenen“ Beratungsstelle günstiger stehen als mit den bisherigen Ausgaben. Dieser Beschluss stelle die Grundlage für weitere Verhandlungen mit den anderen Jugendämtern sowie Trägern dar.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.