Herr Schulz berichtete, wie im Vorfeld der Sitzung bereits kurzfristig angekündigt, über die derzeit zu beobachtenden Folgen der Corona-Beschränkungen für Kinder und Jugendliche. Ein Indikator für das Jugendamt sei die Anzahl der eingegangenen Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung. Im Jahr 2019 seien dies insgesamt 20 Meldungen gewesen, im Jahr 2020 insgesamt 45 und bis Mai 2021 seien es schon 15 Meldungen gewesen. Inwieweit ein Zusammenhang dieser Meldungen zu den Corona-Beschränkungen bestehe, lasse sich jedoch nur schwer beurteilen. Lediglich in etwa 5 Fällen hätten die betroffenen Eltern dies geäußert. In der Juni-Sitzung des letzten Jahres habe man dem Ausschuss mitgeteilt, dass der erste Lockdown wohl eher harmlose Auswirkungen auf die Familien gehabt haben. Dies sei nun nach dem langen Lockdown seit November 2020 deutlich anders. Es sei damit zu rechnen, dass Kinder, die schon vor der Corona-Pandemie in prekären Familiensituationen lebten, erhebliche Defizite in der schulischen und sozialen Bildung aufweisen werden. Neben diesen sowie den familiären Belastungen käme noch hinzu, dass wichtige Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche auch nur eingeschränkt genutzt werden konnten. Auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie Viersen habe bereits viele akute Erkrankungen Jugendlicher,  beispielsweise Depressionen wegen der dramatischen Zunahme der psychischen Erkrankungen, verzeichnen müssen, könne aber nicht alle Patienten zeitnah behandeln. Man werde sich daher  seitens der Politik und der Verwaltung auf künftig steigende Bedarfe in der Jugendhilfe einstellen müssen. So habe die Stadt bereits eine Stelle zur Schulsozialarbeit eingerichtet um bereits an diesem Punkt eine Anlaufstelle für Schüler bieten zu können. Es werde zudem ermittelt, inwieweit Fördermittel aus dem „Aufholpaket“ des Bundes genutzt werden könnten, um weitere Gruppenangebote zum schulischen und sozialen Lernen anbieten zu können.

 

Im Nachgang zu dem Bericht von Herrn Schulz wurde diskutiert, wie mit Hinweisen aus den KiTa’s bzw. den Schulen umgegangen würde, sofern es sich nicht um eine Meldung bzgl. der Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a SGB VIII handele. Letztlich würde das Jugendamt auch solchen Hinweisen nachgehen, sofern dies im gesetzlichen Rahmen möglich sei.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Corona-Beschränkungen Ihre Spuren bei den Jugendlichen hinterlassen, sei zu überlegen, ob nicht auch in diesem Jahr wieder Ferienspiele bzw. eine Ferienförderung angeboten werden könnten, brachte Frau Thelen ein. Herr Brunen äußerte dazu, dass es bereits eine Veranstaltung diesbezüglich auf Kreisebene gegeben habe. Sobald weitere Information dazu vorlägen und auch die Finanzierung geklärt sei, würden diese entsprechend weitergegeben werden. Zudem gäbe es auch Planungen für Ferienspiele. Bei einer Ferienförderung gehe es jedoch darum, Lerninhalte zu vermitteln. Herr Riechert teilte hierzu mit, dass es auch in diesem Jahr ein Projekt, ähnlich wie im vergangenen Jahr, geben solle, sofern das Personal hierfür abgestellt werden könne und die Corona-Regeln und –Einschränkungen dies ermöglichten.