Beschlussvorschlag:
Im Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen wird
zukünftig die auf der Grundlage des § 24 a der Fahrerlaubnisverordnung
erforderliche und in der Zuständigkeit des Kreises Heinsberg liegende
Antragstellung auf Pflichtumtausch von Führerscheinen für Einwohnerinnen und
Einwohner der Stadt Geilenkirchen angeboten. Die Einführung erfolgt umgehend,
sobald die Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.
Stadtverordneter Kravanja stellte den Antrag der Fraktion Bürgerliste vor. Er erläuterte, dass bereits im nächsten Jahr Personen vom Pflichtumtausch ihrer Führerscheine betroffen sein würden. Die Möglichkeit des Umtausches bestehe bereits in anderen Kommunen sowie beim Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg. Er bat den Beschlussvorschlag der Verwaltung dahingehend zu konkretisieren, dass die Verwaltung bestrebt sei, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen und die Maßnahme zügig umzusetzen.
Bürgermeisterin Ritzerfeld formulierte den letzten Satz des Beschlussvorschlages wie folgt um: „Die Einführung erfolgt umgehend, sobald die Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.“ Sie bat um Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.