Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Seitenstraße in Kogenbroich werden gemäß § 8 des Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitrags­pflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung.

Gemäß den ergänzenden Vorschriften des § 8a KAG wird ein Förderantrag gestellt, der die Beitragslast der Beitragspflichtigen bei positiver Bescheidung um 50 % reduziert.

 

 


Stadtverordnete Hötger-Schiffers teilte mit, dass Anwohner/innen aus Kogenbroich bedauern würden, über die Angelegenheit nicht im Vorfeld informiert worden zu sein.

 

Beigeordneter Scholz erläuterte, dass die Beleuchtungsanlage in Kogenbroich im Zusammenhang mit der Erneuerung der Niederspannungsleitung durch die NEW erneuert worden sei. Hierdurch hätten Kosten langfristig Kosten eingespart werden können. Bei der Erneuerung der Masten durch die NEW seien Fehler passiert; die Kosten für die Fehlerbehebung hätten jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Straßenbaubeiträge.

Über beitragsfähige Straßenbaumaßnahmen würden Anwohner/innen rechtzeitig informiert.

 

Stadtverordnete Engelmann ekrlärte, dass de SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. In den vergangenen Jahren habe sich die Fraktion bereits gegen die generelle Erhebung von Straßenbaubeiträgen ausgesprochen.

 

Beigeordneter Scholz wies darauf hin, dass Kommunen nach derzeitiger Rechtslage dazu verpflichtet seien, Beiträge zu erheben. Würde der Beschluss mehrheitlich abgelehnt, müsse der Beschluss beanstandet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.