Sitzung: 10.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 2259/2021
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend des Bebauungsplans Nr. 114 zu berichtigen.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.