Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend des Bebauungsplans Nr. 35, 2. Änderung zu berichtigen.


Auf Nachfrage von Frau Slupik teilte Herr Jansen mit, dass der Bebauungsplan rechtskräftig sei und es jetzt in der Hand des Investors liege, dass Projekt umzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.