Beschluss:
Im Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen wird
zukünftig die auf der Grundlage des § 24 a der Fahrerlaubnisverordnung
erforderliche und in der Zuständigkeit des Kreises Heinsberg liegende
Antragstellung auf Pflichtumtausch von Führerscheinen für Einwohnerinnen und
Einwohner der Stadt Geilenkirchen angeboten. Die Einführung erfolgt umgehend,
sobald die Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.