Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Im Bürgerbüro der Stadt Geilenkirchen wird zukünftig die auf der Grundlage des § 24 a der Fahrerlaubnisverordnung erforderliche und in der Zuständigkeit des Kreises Heinsberg liegende Antragstellung auf Pflichtumtausch von Führerscheinen für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Geilenkirchen angeboten. Die Einführung erfolgt umgehend, sobald die Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.