Sitzung: 30.06.2021 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage: 2234/2021
Beschluss:
Zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Seitenstraße in
Kogenbroich werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung
mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Satzung.
Gemäß den ergänzenden
Vorschriften des § 8a KAG wird ein Förderantrag gestellt, der die Beitragslast
der Beitragspflichtigen bei positiver Bescheidung um 50 % reduziert.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.