Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend des Bebauungsplans Nr. 114 zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend des Bebauungsplans Nr. 114 zu berichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.