Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend des Bebauungsplans Nr. 35, 2. Änderung zu berichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.