Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage und gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.