a)      Auf diverse Nachfragen seitens zweier Lehrerinnen der Realschule bezogen Bürgermeisterin Ritzerfeld und Erster Beigeordneter Brunen Stellung.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass sie zur Abschlussfeier der Realschule keine persönliche Einladung erhalten habe und daher nicht anwesend gewesen sei; es sei lediglich darum gebeten worden, ein Grußwort zu schicken. Der Einladung, sich bei der Lehrerschaft bei der nächsten Gelegenheit vorzustellen, komme sie gerne nach.

 

Erster Beigeordneter Brunen erklärte die Rechtslage zur Durchführung von Abschlussfeiern. Mit entsprechendem Testnachweis sei eine solche mit einer unbegrenzten Personenzahl seit der letzten Neufassung der Coronaschutzverordnung möglich. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Möglichkeit habe sich das Gymnasium an die Stadtverwaltung gewandt. Die Kosten, die der Stadt entstanden seien, seien in Rechnung gestellt worden. Darüber hinaus obliege die Planung der Entlassfeiern mit Zeugnisübergabe der jeweiligen Schulleitung.

 

b)      Dr. Johannes Brüggemann, fragte, inwiefern die Klimaneutralität beim geplanten Industriegebiet Lindern bedacht werde.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass man zurzeit in dem Stadium sei, dass sich Akteure zusammenfinden würden, um die vorhandene Fläche zu entwickeln. Ein Ziel sei es, ökologische Firmen ansiedeln zu können. Konkrete Planungen lägen noch nicht vor; die Gesellschaftsgründung stehe zurzeit im Vordergrund. Im nächsten Schritt würden die umliegenden Ortschaften entsprechend informiert und einbezogen. In diesem Zuge würde man sich ebenfalls mit Verkehrsgutachten befassen.

 

c)      Herr Becker fragte nach, wie mit der Unterscheidung zwischen Gewerbe- und Industriegebiet bezüglich der Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid hinsichtlich eventueller Rechtsfehler seitens der Verwaltung umgegangen werde.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass die Begrifflichkeiten rechtlich überprüft worden seien. Man habe keinen Rechtsfehler festgestellt. Der Rat habe in der Tat eine Gewerbegebietsentwicklung beschlossen. Planungsrechtlich falle hierunter allerdings auch der Begriff des Gewerbe- und Industriegebietes. Sofern der Rat ausdrücklich beschlossen hätte, lediglich ein Gewerbegebiet zu entwickeln, hätte für die Regionalplanänderung dennoch ein Gewerbe- und Industriegebiet beantragt werden müssen.

Eine schriftliche Erklärung hierzu werde Herrn Becker zugesandt.

 

d)      Herr Höppener erkundigte sich, ob die im Antrag zur Regionalplanänderung aufgeführten Mitarbeitendenzahlen des LBBZ noch aktuell seien.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld nahm die Frage auf. Sie erklärte, dass eine Einwohnerversammlung für den 20.07.2021 vorgesehen sei, in der Detailfragen geklärt werden könnten.

 

e)      Frau Bötsch berichtete, dass ihre Nachbarn acht Wolfshunde halten würden und es hierdurch zu Geruchs- und Lärmbelästigungen komme. Sie fragte nach Unterstützungsangeboten seitens der Stadt. Sie habe bereits öfter Kontakt zum Ordnungsamt gehabt.

 

Erster Beigeordneter Brunen erklärte, dass das Ordnungsamt mehrfach vor Ort gewesen sei. Die Haltung der Hunde sei rechtlich nicht zu beanstanden und mit dem Veterinäramt des Kreises Heinsberg abgestimmt worden. Bei ordnungsgemäßer Haltung bestehe für die Stadt keine Grundlage, ordnungsrechtlich tätig zu werden. Die Lärm- und Geruchsbelästigung müsse auf dem privatrechtlichen Weg geklärt werden.

Auf Nachfrage erklärte er, dass das Ordnungsamt die Gegebenheiten nochmal aktuell untersuchen werde.