Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Bürgermeisterin Ritzerfeld informierte darüber, dass im Haushaltsplan 2021 Mittel in Höhe von 135.000 € für die Beschaffung einer neuen Kehrmaschine eingestellt worden seien. Zu Beginn des Jahres 2021 sei die Verwaltung auf das Förderprogramm „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des BMVI aufmerksam geworden. Im Rahmen dieses Förderprogramms sei auch die Beschaffung von Sonderfahrzeugen förderfähig. Für Gebietskörperschaften würden 90 % der Investitionsmehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug gefördert. Aufgrund dessen sei ein Förderantrag für eine vollelektronische Kehrmaschine als Alternative zu der geplanten konventionellen Kehrmaschine gestellt worden. Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 29.06.2021 sei die beantragte Förderung in Höhe von maximal 162.751,30 € bewilligt worden. Die Zuweisung der Mittel erfolge jedoch nach vorliegendem Förderbescheid erst im Jahr 2024. Folglich könnten die Mehrausgaben im Jahr 2021 nicht durch die Mehreinnahmen aus der bewilligten Förderung gedeckt werden. Aus diesem Grund werde in der nächsten Ratssitzung eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 160.000 € beantragt.