Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Die Kita Lütticher Straße 30 der AWO sowie die katholische Kita St. Mariä Namen in Gillrath werden für die Dauer der Kita-Jahre 2021/2022 bis 2024/2025 zu plusKitas benannt und erhalten in diesem Zeitraum jeweils einen jährlichen Förderbetrag i. H. v. 30.249,00 €, der sich jährlich um eine per Erlass mitgeteilte Fortschreibungsrate erhöht. Die städtischen Kitas Bauchem und Teveren, die Kita Jahnstraße der AWO, die Kita Triangel der Lebenshilfe, die Kita Waldwichtel in der Selfkantkaserne sowie die katholische Kita St. Anna in Tripsrath erhalten in dem vorgenannten Zeitraum die in der Anlage aufgeführten Förderbeträge, welche ebenfalls anhand der Fortschreibungsrate jährlich erhöht werden. Die Verwendung der Mittel sowie die Kriterien zur Verwendung werden jährlich dem Ausschuss vorgestellt und dokumentiert.


Frau Grein konstatierte, dass die Notwendigkeit bestehe in allen Schichten Sprachförderung anzubieten, jedoch nicht jedes Kind einen solchen Bedarf hätte. Für die kommende Mittelvergabe sollten daher die Kriterien überarbeitet werden und im Vorlauf dazu bereits im Ausschuss beraten werden. Hierzu erläuterte Herr Lehnen, dass die rechtlichen Vorgaben für die Verteilung der Mittel für das Kindergartenjahr 2023/2024 noch nicht bekannt seien. Man habe bisher versucht das Budget auf alle Träger (außer auf die Stadt selber) zu verteilen, damit diese die Mittel einrichtungsübergreifend und bedarfsorientiert verwenden könnten.

 

Herr Benden fragte nach, wie die Mittel konkret eingesetzt werden würden und schlug vor, den Beschlussvorschlag zu erweitern:

„Die Verwendung und Kriterien zur Verwendung der Mittel sollen dokumentiert und jährlich im Ausschuss vorgestellt werden.“

Herr Lehnen äußerte hierzu nochmals, dass die Kriterien durch das Land vorgegeben seien. Mit den Mitteln sollten beispielsweise die Personalkosten des Personals gedeckt werden, welches sich aktiv um Sprachförderung in der jeweiligen Kita kümmere. Zudem müssten die Träger bereits jährlich einen Verwendungsnachweis dem Land gegenüber erbringen, um die konkrete und korrekte Verwendung der Mittel nachzuweisen. Hierdurch nehme das Land bereits eine Überprüfung vor. Im Ausschuss kam man überein, dass dieser Nachweis auch dem Ausschuss gegenüber erbracht werden möge.

 

Die Ausschussmitglieder Frau Fritz-Begas und Herr Wagner wurden seitens des Vorsitzenden für befangen erklärt. Beide Mitglieder nahmen daher an der Abstimmung nicht teil. Es wurde sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem geänderten Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.