Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinien über finanzielle Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe werden gemäß der in der Anlage beigefügten Fassung beschlossen und sollen spätestens alle 5 Jahre durch die Verwaltung des Jugendamtes auf Aktualität überprüft sowie dem Jugendhilfeausschuss zur Beratung vorgelegt werden.


Herr Schulz erläuterte, dass sich die Richtlinien zum Großteil auf Leistungen für Pflegefamilien beziehen würden. Diese würden einen entsprechend großen Anteil der gewährten Hilfeformen darstellen (derzeit befänden sich 43 Kinder in Vollzeitpflegestellen bei insgesamt 34 Pflegefamilien).  Im Gegensatz hierzu seien derzeit 64 Kinder in Heimerziehung untergebracht. Dieses Verhältnis sei früher umgekehrt gewesen, so dass sich ein stetig steigender Bedarf an weiteren Pflegefamilien abzeichne um Kinder dort und nicht in Heimen unterbringen zu können. Mit der Neufassung der Richtlinien soll den Aufwendungen und dem, was die Pflegefamilien leisten, Rechnung getragen werden um nicht Gefahr zu laufen diese zu verlieren. Hier erfolgte der Aufruf, gerne auch im Bekanntenkreis Werbung für die Arbeit als Pflegefamilie zu machen, das Jugendamt stehe jederzeit zur Verfügung, wenn sich Familien informieren wollten.

 

Im Ausschuss kam man überein, dass die Richtlinien regelmäßig (alle 5 Jahre) neu aufgelegt werden sollten. Der Beschlussvorschlag wurde daraufhin geändert.


Abstimmungsergebnis:

 

Der geänderte Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.