Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Töpferstraße in Teveren werden gemäß § 8 des Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitrags­pflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.

 

 


Stadtverordneter Banzet erklärte, dass die Erhebung von Straßenbaubeiträgen grundsätzlich von der SPD-Fraktion abgelehnt werde und sie dem Beschlussvorschlag daher nicht zustimmen werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.