Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen für den im Lageplan dieser Vorlage gekennzeichneten Geltungsbereich einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Der Bebauungsplanvorentwurf wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Vor dem Einstieg in die Beratungen bat Herr Conrads Herrn Schütt vom Planungsbüro VDH, den Bebauungsplanentwurf vorzustellen.

Herr Schütt stellte eingangs fest, dass der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen bereits entsprechend geändert worden sei. Er beschrieb dann zunächst die Lage des Plangebietes, um anschließend auf das Planungskonzept mit den entsprechenden Festsetzungen, die sich an den Festsetzungen des Nachbarbebauungsplanes orientieren würden, einzugehen. Die hierzu eingesetzte Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Im südlichen Teil des Plangebietes seien Einrichtungen für Forschungszwecke aber auch für soziale Zwecke vorgesehen. Durch die Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe über NHN werde aufgrund des abschüssigen Geländeverlaufes eine gewisse Staffelung der Gebäudehöhen erreicht. Die Art der baulichen Nutzung werde durch eine Positivliste näher beschrieben. Abschließend ging er auf die Bodenverhältnisse, die Niederschlagswasserbeseitigung, die Emissionskontingente und die mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft ein. 

 

Herr Benden begrüßte den überwiegenden Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft im Plangebiet selbst. Er wünschte sich eine generelle Festsetzung zur Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen in derartigen Plangebieten nicht zuletzt im Hinblick auf deren Funktion als Niederschlagswasserspeicher. Im Übrigen würden Dachbegrünungsmaßnahmen aufgrund der von ihnen ausgehenden Temperaturabsenkung den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlagen erhöhen.

 

Herr Scholz merkte in diesem Zusammenhang an, dass die Installation von Photovoltaikanlagen einen Kernbereich der betrieblichen Aktivitäten der Firma Pohlen-Dach darstelle. Insofern sah er gute Aussichten für die von Herrn Benden angesprochenen Maßnahmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.