Herr Michael Jansen gab zunächst einen Überblick über die aktuell von der Stadt durchgeführten Bauleitplanverfahren. Zwei Bebauungsplanverfahren hätten im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit besonderes Interesse geweckt. Dies sei zum einen der Bebauungsplan Nr. 115 „Fliegerhorstsiedlung“ und weiter der Bebauungsplan Nr. 118 „Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid“. Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Stellungnahmen, mit Detailfragen zu Themen, die aufgrund derzeit noch fehlender Fachgutachten und dem noch nicht durchgeführten Abwägungsprozess noch nicht abschließend beantwortet werden können, sei es kurzfristig nicht möglich, diese individuell zu beantworten. Zur Beantwortung verwies er auf die im Verfahren zu den einzelnen Eingaben durchgeführten Abwägungen, die veröffentlich würden. Wegen generellen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit zum Änderungsverfahren des Gebietsentwicklungsplanes werde in Kürze jedoch ein Antwortschreiben versandt. Dann bat er die Herren Kalus und Tichelbäcker zu den Sachständen der vorgenannten Bebauungsplanverfahren zu berichten. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Kalus trug zum  Bebauungsplan Nr. 115 – „Fliegerhorstsiedlung“ vor. Er gab zunächst einen Überblick über die Historie und den bisherigen Verfahrensablauf, wobei er anmerkte, dass noch während des Zeitrahmens der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung dieser Verfahrensschritt mit Ratsbeschluss vom 11.11.2020 aufgehoben worden sei. Der Ratsbeschluss hätte den zusätzlichen Auftrag an die Verwaltung enthalten, einen neuen Bebauungsplanvorentwurf mit dem Planungsbüro zu erarbeiten. Die Belange der Anwohner sollten vor der erneuten frühzeitigen Beteiligung außerhalb des Verfahrens erfasst werden, um dann weitestgehend in einem neuen Vorentwurf berücksichtigt zu werden. Dies geschah dann in einem Workshop, der aufgrund der Pandemiebedingungen Online durchgeführt wurde. In einem nächsten Schritt wurde dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Workshop ein neuer Bebauungsplanentwurf mit den zugehörigen Unterlagen durch das Planungsbüro erarbeitet und anschließend mit der Verwaltung erörtert. Als nächster Verfahrensschritt sei nun die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange mit der Gelegenheit zur Stellungnahme vorgesehen.

 

Herr Tichelbäcker berichtete anschließend zum Sachstand im Bebauungsplanverfahren Nr. 118 „Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid“. Auch er gab zunächst einen Überblick über die Historie und die bisherigen Verfahrensschritte. Aufgrund des enormen Interesses aus der Bevölkerung habe man im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit neben der üblichen Möglichkeit zur Einsichtnahme sechs Informationsveranstaltungen für interessierte Einwohner insbesondere der Stadtteile Hatterath und Gillrath im Rathaus durchgeführt, um den Vorentwurf zu erörtern. Anschließend ging er auf die Anzahl und die Themenschwerpunkte der eingegangenen Stellungnahmen ein. Sobald alle Fachgutachten vorlägen, sei man in der Lage, alle eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und entsprechende Abwägungsvorschläge zu formulieren und Detailfragen individuell zu beantworten. Anschließend erfolge dann die Offenlage zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des auf dieser Grundlage erstellten Bebauungsplanentwurfes.

 

In der sich anschließenden Diskussion wurde zunächst das außerordentlich hohe Interesse der Öffentlichkeit am Verfahren herausgestellt und anschließend die Auswahl der überplanten Fläche erneut thematisiert.

 

Herr Michael Jansen berichtete von einem geplanten Besuch bei der Bezirksregierung. Ziel dieses Besuches sei, nochmals alle Hintergründe für die Flächenauswahl zu erörtern. Es werde in diesem Gespräch jedoch nicht um die Suche nach Alternativstandorten gehen, sondern darum, für die Öffentlichkeit die größst mögliche Transparenz für den Vorgang der Flächenauswahlherzustellen. Grundsätzlich sei es natürlich immer möglich, auch für andere Flächen eine landesplanerische Anfrage an die Bezirksregierung zu richten. Aufgrund der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes sah er für ein derartiges Vorhaben jedoch keine Aussicht auf Erfolg.