Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Geilenkirchen, die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung unter Anpassung der §§ 5 und 6 sowie 11 zu verabschieden. §§ 5 und 6 der Änderungsfassung sind dahingehend anzupassen, dass die Wertgrenze von 1.000.000 € in eine Wertgrenze von 500.000 € geändert wird. Die Berichtspflicht aus § 11 ist in der bisherigen Form beizubehalten.


Stadtverordneter Schumacher beantragte, die im Entwurf aufgeführten Wertgrenzen wie folgt anzupassen: In den §§ 5 und 6 sei anstelle der Wertgrenze von 1.000.000 € eine Wertgrenze von 500.000 € anzusetzen. Die Berichtspflicht aus § 11 soll bei 10.000 € bleiben.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja, weshalb die Wertgrenzen in den §§ 5 und 6 herabgesetzt werden sollten, da die Ausschüsse ab 100.000 € ohnehin beteiligt seien, nahm Stadtverordneter Weiler Stellung. Die Entscheidungskompetenz sei zu würdigen. Bei einer Wertgrenze von 1.000.000 € würde die Stellung des Rates zu sehr verschwimmen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass der Vorschlag der CDU aus Sicht der Verwaltung kein Problem darstelle, da dies ebenfalls eine Erleichterung für den Ablauf der Vergabeverfahren mit sich bringe.

 

Die Fraktionsvorsitzenden erklärten sich daraufhin mit dem Vorschlag für einverstanden.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld bat um Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.