Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Bürgermeisterin Ritzerfeld stellte die Vorgehensweise zur Beschlussfassung dar. Unter Beschlussvorschlag a) sei darüber abzustimmen, ob gänzlich auf eine Aufwandsentschädigung für den jeweiligen Ausschussvorsitz verzichtet werde. Komme hier keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande, sei über Beschlussvorschlag b) abzustimmen. Hierbei gehe es um die Entscheidung, ob ein Sitzungsgeld gewährt werde. Für diesen Beschluss sei ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Komme diese nicht zustande, bleibe es bei der gesetzlichen Regelung, dass eine monatliche Aufwandsentschädigung ausgezahlt werde.

 

Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass die Entscheidung losgelöst von Personen, sondern bezogen auf das Amt getroffen werden müsse. Der Wille eines Teils der Ratsmitglieder, zu sparen, sei löblich. Der Landesgesetzgeber habe die Frage der zusätzlichen Aufwandsentschädigung jedoch nicht von der finanziellen Lage der Kommunen abhängig gemacht. Vielmehr sei die Absicht, das kommunale Ehrenamt qualitativ zu fördern. Es gehe demnach um die Anerkennung einer Leistung. Er führte aus, dass Ausschusssitzungen nicht ohne Leitung abgehalten werden könnten. Am Beispiel der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung machte er den Aufwand für den Ausschussvorsitz deutlich.

Die CDU-Fraktion sei gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung, jedoch für ein Sitzungsgeld. Unter Beschlussvorschlag a) werde die CDU-Fraktion daher mit „Nein“ stimmen, unter Beschlussvorschlag b) mit „Ja“.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass das Amt des/der Ausschussvorsitzenden eine Ehre sei und die Möglichkeit biete, eigene Akzente zu setzen. Es sei zu beachten, dass Städte wie Dortmund, Köln oder Essen deutlich größere Ausschüsse besitzen und über komplexere Themen beraten würden. Der Aufwand sei bei den hiesigen Ausschüssen für den Vorsitz überschaubar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde dabei bleiben, eine Aufwandsentschädigung generell abzulehnen. Sollte hierfür keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommen, würde für das Sitzungsgeld gestimmt.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass die Fraktion der Bürgerliste die gleiche Vorgehensweise wählen würde. Er rechnete vor, dass man selbst beim Sitzungsgeld auf einen Stundenlohn von 40 € kommen würde, würde man annehmen, dass für die Sitzungsvorbereitung und –Durchführung insgesamt acht Stunden anfallen würden.

 

Stadtverordneter Banzet schloss sich der Auffassung an und erklärte, dass die SPD-Fraktion in der gleichen Weise abstimmen würde. Eine Aufwandsentschädigung bzw. ein Sitzungsgeld halte er für nicht sinnvoll.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld schlug vor, über alle Ausschüsse gemeinsam abzustimmen, da das Meinungsbild sehr deutlich sei und nicht zu erkennen sei, dass einzelne Ausschüsse anders als andere behandelt würden. Der Rat befürwortete diese Vorgehensweise.

 

 

 


Beschlussvorschlag a):

 

§ 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird rückwirkend zum 01.11.2020 dahingehend beibehalten, dass der Umwelt- und Bauausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, der Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, der Jugendhilfeausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss von der Regelung des § 46 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW ausgenommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

14

Enthaltung:

0

 

Eine Zwei-Drittel-Mehrheit liegt nicht vor. Bürgermeisterin Ritzerfeld bat sodann um Abstimmung über:

 

Beschlussvorschlag b):

 

§ 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird rückwirkend zum 01.11.2020 dahingehend geändert, dass für den Vorsitz des Umwelt- und Bauausschusses, des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, des Jugendhilfeausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses ein Sitzungsgeld i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GO NRW ausgezahlt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

Einstimmig beschlossen.