Beschluss:

 

Es wird beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen für den im Lageplan dieser Vorlage gekennzeichneten Geltungsbereich einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Der Bebauungsplanvorentwurf wird zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Stadtverordneter Benden regte an, die Pflicht zur Dachbegrünung mit in den Bebauungsplan aufzunehmen.

Stadtverordneter Jansen ergänzte, dass ebenso die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage aufgenommen werden sollte.

 

Beigeordneter Scholz erklärte, dass die Anregungen aufgenommen und Teil der Abwägung würden.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.