Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Töpferstraße in Teveren werden gemäß § 8 des Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitrags­pflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.

 

 


Beigeordneter Scholz wies darauf hin, dass die örtliche Rechnungsprüfung die Maßnahme zwischenzeitlich geprüft habe. Es sei eine Fläche in der Kalkulation vergessen worden. Dies führe dazu, dass sich der Beitragssatz pro Quadratmeter um einen Cent reduziere.


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.