Sitzung: 15.09.2021 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage: 2319/2021
Beschluss:
Zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Töpferstraße in
Teveren werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit
der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 der Satzung.
Beigeordneter Scholz wies darauf hin, dass die örtliche Rechnungsprüfung die Maßnahme zwischenzeitlich geprüft habe. Es sei eine Fläche in der Kalkulation vergessen worden. Dies führe dazu, dass sich der Beitragssatz pro Quadratmeter um einen Cent reduziere.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.