Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen verabschiedet die 4. Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und den Bürgermeister der Stadt Geilenkirchen in der dem Beiblatt zur Vorlage beigefügten Form.


Stadtverordneter Jansen gab zu bedenken, dass der Beschlussvorschlag unbefristet sei. Er schlug vor, die Änderung der Wertgrenzen auf die Dauer der Legislaturperiode zu begrenzen.

 

Stadtverordneter Kravanja entgegnete, dass einerseits fraglich sei, ob die Zuständigkeitsordnung befristet geändert werden könne. Andererseits habe der Rat die Möglichkeit, die Wertgrenzen jederzeit anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.