Beschlussvorschlag:

 

1.      Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

6

Enthaltung:

0

 

2.      Konzentrationszone Lindern/Beeck

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

4

Enthaltung:

0

 

 


Eingangs zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Benden die erschienen Vertreter der Fachbüros für Planung (Planungsgruppe MWM, Aachen), Artenschutz (Büro Fehr, Stolberg) sowie für Immissionsschutz (Windtest Grevenbroich) und erteilte Herrn Niedermeier das Wort.

 

Herr Niedermeier rief zunächst noch einmal in Erinnerung, dass in 1997 mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits Konzentrationszonen für die Errichtung und Nutzung von Windkraftanlagen ausgewiesen worden seien (Tripsrath West mit 3 Anlagen und Lindern mit 8 Anlagen). Da diese Flächen mit einer Gesamtgröße von 57 ha bereits vollständig belegt seien, solle durch die 64. Flächennutzungsplanänderung zusätzlicher Raum für die Windkraftnutzung geschaffen werden.

 

Zur Darstellung der Konzentrationszonen im vorliegenden Entwurf führte Herr Niedermeier aus, dass man diese Standorte für geeignet halte, nachdem man eine gesamtstädtische Eignungsuntersuchung durchgeführt habe. Allerdings habe man die Flächen gegenüber dem Vorentwurf reduziert und sei damit von schützenswerten Wohnbebauungen weiter abgerückt.

 

Abschließend betonte Herr Niedermeier, dass nach vorgezogenen vertiefenden Untersuchungen zum Artenschutz, zu Schallimmissionen und zu potenziellen Belastungen durch Schattenwurf für beide geplanten Konzentrationszonen einer späteren Genehmigungsfähigkeit der geplanten Vorhaben keine Vorgaben des Immissionsschutzes oder des Artenschutzes entgegenstehen würden. Dies sei zusätzlich zur gesamtstädtischen Eignungsuntersuchung nachgewiesen worden. 

 

Anschließend bat Herr Benden seitens der Verwaltung, das Resümee aus den eingegangenen Stellungnahmen zu skizzieren.

 

Herr Alexander Jansen bedankte sich zunächst für die überaus hohe Anzahl an Anregungen, die durch die Bürgerbeteiligung vorgetragen worden seien. Neben den Eingaben von Bürgern seien aber auch – gemäß den gesetzlichen Vorgaben – Träger öffentlicher Belange beteiligt worden, die eine Stellungnahme zur geplanten Flächennutzungsplanänderung abgegeben hätten.

 

Als Bedenken habe man in erster Linie vorgetragen:

 

-          Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (insbesondere im Bereich Tripsrath Nord-Ost)

-          Beeinträchtigung wichtiger Naherholungsbereiche

-          Lärmbelästigung

-          Schlagschatten

-          bedrängende/erdrückende Wirkung durch relativ hohe Anlagen

-          Beeinträchtigung von Artenschutz und Naturschutz

-          Reduktion der Immobilienwerte.

 

Demgegenüber sei aber auch ein deutliches Interesse – insbesondere von betroffenen Grundstückseigentümern – bekundet worden, weitere Konzentrationsflächen zur Verfügung zu stellen.

 

Laut Herrn Alexander Jansen habe die Wehrbereichsverwaltung zunächst erhebliche Bedenken gegen die Planänderung erhoben, da sie eine negative Auswirkung für die Radaranlagen des Flugplatzes Geilenkirchen-Teveren befürchtet habe. Diese Bedenken konnten aber ausgeräumt werden. Darüber hinaus werde in den weiteren Genehmigungsverfahren die Wehrbereichsverwaltung erneut beteiligt.

 

Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg befürchte insbesondere hinsichtlich der geplanten Konzentrationszone in Tripsrath Nord-Ost eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und befürworte die Errichtung höchstens einer Anlage in diesem Bereich. Hierzu führte Herr Alexander Jansen aus, dass eine Konzentrationszone für nur eine einzige Windkraftanlage unzulässig sein dürfte; es müssten mindestens zwei, besser drei Windkraftanlagen möglich sein, um die Netzanschlusskosten pro Anlage zu begrenzen. Außerdem sei die Veränderung oder Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auch bei Errichtung nur einer Windkraftanlage heutiger Größenordnung so erheblich, dass es nicht mehr darauf ankomme, ob nur eine oder drei Windkraftanlagen errichtet würden.

 

Die Stadt Linnich habe ihre seinerzeitigen Bedenken im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wiederholt.

 

Herr Wolff teilte für die CDU-Fraktion mit, dass man im Vorfeld intensive Gespräche mit Bürgern und Investoren geführt habe. Unterm Strich und besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Japan sei man für erneuerbare Energien und  befürworte daher auch die Ausweisung neuer Flächen für Windkraftanlagen. Er betonte allerdings, dass man die beiden geplanten Konzentrationsflächen differenziert zu beurteilen habe und z. B. dem Landschaftsschutz beim Standort Tripsrath eine höhere Bedeutung zuzumessen sei.

 

Vor diesem Hintergrund habe sich innerhalb der Fraktion kein einheitliches Meinungsbild ergeben.

 

Daher beantragte Herr Wolff, über den Tagesordnungspunkt geheim abzustimmen.

 

Abschließend kritisierte Herr Wolff Herrn Jansen, der in seiner Zusammenfassung der abgegeben Stellungnahmen nicht auf die Listen mit rund 600 Unterschriften eingegangen sei, mit denen Bürgerinnen und Bürger ihre Ablehnung für die Erweiterung der Konzentrationszonen zum Ausdruck gebracht hätten.

 

In diesem Zusammenhang stellte Herr Benden klar, dass man hierauf in den Unterlagen, die man den Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld zur Sitzung zugestellt habe, eingegangen sei und dies somit den Ausschussmitgliedern bekannt gewesen sei.

 

Frau Kals-Deußen sprach sich im Namen der SPD-Fraktion deutlich für die vorgestellte Flächennutzungsplanänderung aus. Sie betonte, dass auch ihre Partei – vorbereitend für die anstehende Beschlussfassung- viele Gespräche mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern geführt habe.

 

Sie bat um die Beantwortung der Fragen:

 

1.      Was versteht man unter Infraschall?

2.      Besteht für die Fläche Tripsrath Nord-Ost nicht die Möglichkeit, mehr in Richtung B 221 zu wechseln?

 

Zu Frage 1 belegte Herr Schmidt (Windtest Grevenbroich GmbH) anhand von Lärmrichtwerten, dass es sich bei Infraschall um Niedrigfrequenz-Geräusche handle, die für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar seien.

 

Herr Alexander Jansen führte zu dieser Thematik weiter aus, dass es zahlreiche Gerichtsentscheidungen gebe – auch aus der jüngsten Vergangenheit – bei denen u. a. Infraschall im Zusammenhang mit Windkraftanlagen thematisiert worden sei. Die Gerichte hätten stets erkannt, dass nicht belegbar sei, dass von Windkraftanlagen schädliche Umwelteinwirkungen durch Infraschall ausgehen.

 

Zu Frage 2 teilte Herr Alexander Jansen mit, dass aufgrund der bestehenden Anlagen an der B 221 der Wohnplatz „Königshof“ schon sehr stark belastet sei und daher eine Fläche in diesem Bereich für eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung nicht in Frage komme.

 

Ausschussmitglied Heinz Kohnen betonte, dass die Bewohner Baumens gegen eine Realisierung der Konzentrationszone Tripsrath seien. Die Ortschaft Baumen würde zwar nur über recht wenige Einwohner verfügen, allerdings würde man neben einer potenziellen Störung der Ortschaft Baumen auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (Windräder 200 m bis 300 m neben Waldflächen) befürchten. Die Landschaft sei in diesem Bereich besonders reizvoll und sei daher für viele Spaziergänger und Radwanderer für die Naherholung sehr attraktiv.

 

Herr Helmut Gerards begrüßte den Vorschlag, die anstehende Entscheidung in geheimer Abstimmung zu treffen.  Allerdings betonte er für seine Fraktion, dass man dem Verwaltungsvorschlag folgen werde.

Man habe die Bürger frühzeitig beteiligt und auch ausreichend informiert. Darüber hinaus wurden potenzielle Belästigungen gutachterlich bewertet und für unbedenklich befunden. Was eine Beeinträchtigung der Landschaft angehe, so könne man dies eben dadurch begrenzen, indem man den Bau von Windkraftanlagen auf bestimmte Zonen konzentriere und dadurch die übrigen Landschaftsbereiche schone. Nicht zuletzt dürfe man im Hinblick auf die prekäre Finanzsituation der Stadt nicht außer Acht lassen, dass man durch den Betrieb der Windkraftanlagen auch Gewerbesteuer einnehmen könne.

 

Auch Ausschussmitglied Rainer Jansen stellte heraus, dass durch die vorliegenden Gutachten belegt sei, dass die Planung hinsichtlich möglicher Beeinträchtigungen unbedenklich sei und sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die Flächennutzungsplanänderung aussprechen würde. Er räumte zwar auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ein, kam aber vor dem Hintergrund der Bedeutung erneuerbarere Energien und der Möglichkeit zusätzlicher Gewerbesteuereinnahmen zu dem Fazit „es geht nun mal nicht anders.“

 

Herr Conrads stellte fest, dass er die potenziellen Beeinträchtigungen, die durch die Errichtung der Windkraftanlagen für die Anwohner aber auch für das Landschaftsbild entstehen könnten, für erheblich halte und teilte mit, dass er gegen die Flächennutzungsplanänderung stimmen werde. Außerdem würden die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen sowieso mit den Schlüsselzuweisungen verrechnet.

 

Nach Abschluss der Beratung stellte der Ausschussvorsitzende zusammenfassend fest, dass nach dem vorliegenden Entwurf die beiden Konzentrationsflächen gegenüber der Ursprungsplanung verkleinert worden seien und die Flächennutzungsplanänderung laut Gutachten über potenzielle Geräuschsbelästigung und Schattenwurf unbedenklich sei. Man müsse zwar einräumen, dass durch die Errichtung von Windenergieanlagen das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werde. Dies gelte besonders für die Konzentrationszone Tripsrath Nord-Ost. Bei Abwägung der Vor- und Nachteile würden allerdings die Vorteile überwiegen und dies besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Japan und die dadurch entfachte Debatte, die Entwicklung erneuerbare Energien zu unterstützen.

 

Ausschussvorsitzender Benden stellte fest, dass dem Antrag der CDU-Fraktion auf geheime Abstimmung entsprochen werde. 

 

Als Stimmzähler wurden die Ausschussmitglieder Herr Christian Ebel und Herr Heinz Kohnen einstimmig gewählt.